In Zusammenarbeit mit unseren Partnern bieten wir verschiedene Ausbildungen an, unter anderem auch die Waffensachkunde gem. §7 WaffG. für Berufswaffenträger und Sportschützen. Unsere Kurse finden deutschlandweit statt.
Die Anerkennung des Lehrganges setzt nach §3 Abs. 3AWaffV voraus, dass die Dauer des Lehrganges eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleistet. Vom Waffengesetz vorgeschrieben sind 24 Stunden a. 45 Minuten Seminarzeit, plus 2 Stunden schriftliche Prüfung, plus praktische Prüfung.
Wir bieten auch Einzellehrgänge (Intensivkurse) an.
Die nächsten Waffensachkunde Termine finden Sie <hier>